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Meldung

AI Act: BMWK sieht keinen Bedarf an Hilfsangeboten für Unternehmen

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:

Das Bundeswirtschaftsministerium sieht keinen Bedarf, spezielle Hilfsangebote für rechtliche Grauzonen bei der Umsetzung des AI Acts bereitzustellen. Das Ressort verwies auf Anfrage auf die Leitlinien, die die Europäische Kommission gestern am späten Nachmittag nach langer Wartezeit veröffentlichte.

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Nico Kreuzpointner

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