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Meldung

AfD-Verbot ohne Chance im Bundestag

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:

Vorsichtshalber – und in weiser Voraussicht – bat Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau darum, die folgende Debatte in Respekt zu führen. Es war schließlich kein gewöhnlicher Tagesordnungspunkt, den sie gestern um Viertel nach fünf aufgerufen hatte: „Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD“.

Das Ziel: Als erster Redner trat der CDU-Politiker Marco Wanderwitz, Hauptinitiator des sogenannten Verbotsantrags, ans Pult. Die Politiker der AfD seien Verfassungsfeinde, Feinde der Demokratie und Menschenfeinde, sagte Wanderwitz. „Es ist unsere historische Verantwortung“, sagte er, „die Tür in Karlsruhe zu öffnen“.

Der Tag danach: Der politische Terminkalender wollte es so, dass diese Debatte just am Tag nach dem Gedenken an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau im Bundestag stattfand. Und einen Tag nachdem ein Antrag zur Verschärfung der Migrationspolitik mit den Stimmen der extrem Rechten eine Mehrheit fand – und diese sich feiernd in den Armen lagen. Wanderwitz stimmte dabei nicht ab.

Und die AfD? Selbstbewusst fläzten Abgeordnete der AfD während der Debatte in ihren Sesseln, riefen dazwischen, einer hatte die Arme zeitweise hinter dem Kopf verschränkt, Stephan Brandner erhielt einen Ordnungsruf. Als die SPD-Politikerin Carmen Wegge sagte, sie habe Freunde, die nicht mehr nur im Scherz darüber redeten, wohin sie aus Deutschland flüchten könnten, tönte es daraufhin „Russland“ aus der AfD-Fraktion. Sie schöpft ihr neues Selbstbewusstsein aus den Ereignissen am Mittwoch. „Herr Merz setzte gestern im Bundestag unsere Forderungen zur Immigration durch, und heute verfemt uns die Union“, sagte AfD-Politiker Peter Boehringer.

Das Ergebnis: Chancen auf eine Mehrheit hatte weder der Antrag rund um Marco Wanderwitz noch der um Renate Künast. Beide wurden ohne Abstimmung in den zuständigen Ausschuss überwiesen.