von Elena Müller, Florian Eder, Tim Frehler und Gabriel Rinaldi
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:
Obwohl Union, SPD, Grüne und FDP im Plenum harte Debatten führten, gab es auch gestern politische Einigungen zu vermelden: Schon am Montag war ein Bündel von acht Energiegesetzen auf den Weg gebracht worden, auf das sich CDU, SPD und Grüne einigten, nun standen Gewalthilfegesetz und Mutterschutz im Fokus. Wie Unions-PGF Thorsten Frei am Dienstag sagte, könne man diese Woche 27 Gesetze mit der „rot-grünen Rest-Ampel“ zum Abschluss bringen. „Das ist eine Produktivität des Bundestages, wie man es selten zuvor erlebt hat“, sagte Frei.
Gewalt gegen Frauen: Das Gewalthilfegesetz soll einen Rechtsanspruch auf Schutzplätze, etwa in Frauenhäusern, und Beratung bringen. Der Bund beteiligt sich erstmalig an der Finanzierung des Gewalthilfesystems in Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Betroffene sollen künftig nicht mehr die Kosten für eine Unterbringung tragen müssen.
„Diese Einigung ist ein historischer Meilenstein in der Frauenpolitik. Wir stellen endlich sicher, dass jede gewaltbetroffene Frau in unserem Hilfesystem den Schutz und die Beratung bekommt, die sie so dringend benötigt“, sagte die CDU-Abgeordnete Silvia Breher SZ Dossier. Keine Einigung gab es bei der Novelle des Gewaltschutzgesetzes, die etwa elektronische Fußfesseln für Gewalttäter vorsah und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings.
Mutterschutz: Dafür hat sich die gleiche politische Konstellation auch auf Änderungen beim Mutterschutz geeinigt. Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten, mussten sich bisher um eine Krankschreibung bemühen. Die Fraktionen planen nun eine Staffelung des Mutterschutzes ab der 13. Schwangerschaftswoche, um den „körperlichen und seelischen Belastungen von Frauen“ in dieser Situation besser Rechnung zu tragen.
„Jede dritte Frau in Deutschland ist betroffen und jede Fehlgeburt ist individuell“, sagte die Grünen-Abgeordnete Franziska Krumwiede-Steiner. Beschlossen wird der Antrag der Union. „Frauen können fortan selbstbestimmt entscheiden, ob sie sich mit Mutterschutzleistungen körperlich und seelisch erholen, sich krankschreiben lassen oder weiterarbeiten.“