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Meldung

AfD-Verbot: Zwei Anträge, ein Ziel

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:

Heute um 17:30 Uhr geht es im Bundestag noch einmal um die AfD, dieses Mal aber nicht darum, ob gemeinsam mit der in Teilen rechtsextremen Partei abgestimmt wird. Im Gegenteil: Auf der Tagesordnung stehen zwei Anträge, die sich mit ihrem Verbot beschäftigen.

Wanderwitz-Antrag: Da ist einerseits der Antrag rund um den CDU-Politiker Marco Wanderwitz. Demnach soll der Bundestag beschließen, beim Bundesverfassungsgericht die Überprüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu beantragen. Die Gruppe hinter dem Papier setzt sich nach eigenen Angaben fraktionsübergreifend aus 124 Bundestagsabgeordneten zusammen.

Künast-Antrag: Der zweite Antrag ist anders gestrickt. Ihn haben etwa 40 Abgeordnete der Grünen rund um die ehemalige Bundesministerin Renate Künast unterzeichnet. Ihr Plan ist: Bevor ein Verbotsverfahren beantragt wird, sollen dessen Erfolgsaussichten geprüft werden. Der erste Schritt dabei sei, ein umfassendes Gutachten mit belegbaren Quellen zu erstellen, sagte Künast SZ Dossier. „Dieses Gutachten muss die Anforderungen für eine Antragsschrift an das Bundesverfassungsgericht erfüllen. Erörterungen zur Verfassungsfeindlichkeit reichen dabei nicht zur Begründung der Verfassungswidrigkeit.“

Gleiches Ziel: „Unsere Hoffnung war und ist, dass diese Zweistufigkeit mehr Abgeordneten den Schritt ermöglicht, zuzustimmen.“ Union, FDP und Teile der SPD hätten dies aber nicht gewollt. Wichtig bleibe aber, dass beide Anträge das gleiche Ziel haben, sagte die Grünen-Politikerin. 68 Minuten soll heute über die beiden Anträge diskutiert werden. Danach werden beide in den Innenausschuss überwiesen.