Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz durch das Bundesinnenministerium (BMI). Das urteilte das Verwaltungsgericht Köln gestern, wie meine Kollegin Selina Bettendorf berichtet. Schönbohm hatte einen Schadensersatz von 5000 Euro gefordert, mit der Begründung, das BMI hätte die Fürsorgepflicht ihm gegenüber verletzt, um zielgerichtet seine Absetzung als BSI-Präsident zu betreiben. Das Verhalten des BMI sei sogar als Mobbing zu bezeichnen.
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