Die ungelöste Gretchenfrage der KI-Regulierung
Von Laurenz Gehrke, Selina Bettendorf, Moritz Jägemann und Bastian Mühling
Möchten Sie in unseren Produkten und Services Anzeigen inserieren oder verwalten?
Anzeige inserierenMöchten Sie unsere Texte nachdrucken, vervielfältigen oder öffentlich zugänglich machen?
Nutzungsrechte erwerbenMeldung
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Laurenz Gehrke, Selina Bettendorf, Moritz Jägemann und Bastian Mühling
Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz durch das Bundesinnenministerium (BMI). Das urteilte das Verwaltungsgericht Köln gestern, wie meine Kollegin Selina Bettendorf berichtet. Schönbohm hatte einen Schadensersatz von 5000 Euro gefordert, mit der Begründung, das BMI hätte die Fürsorgepflicht ihm gegenüber verletzt, um zielgerichtet seine Absetzung als BSI-Präsident zu betreiben. Das Verhalten des BMI sei sogar als Mobbing zu bezeichnen.
79,99 €
0,99 €
Nach 4 Wochen kostet das Abo 79,99 € monatlich.
Werktäglich die Fachbriefings von SZ Dossier
Voller Zugriff auf SZ.de, SZ-Magazin.de und SZ-Dossier.de
Die digitalen Ausgaben der SZ – in der App und als E-Paper
Bereits SZ Pro-Abonnent? Einloggen
Nico Kreuzpointner
+49 151 20 64 94 90Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@sz-dossier.de.