Die Bundeswehr soll künftig illegal fliegende Drohnen in der Nähe kritischer Infrastruktur abwehren dürfen. Dafür hat die Bundesregierung das Luftsicherheitsgesetz geändert. Die Bundeswehr soll eingreifen dürfen, wenn ein schwerer Unglücksfall droht und die zuständige Landespolizei ihre technische Unterstützung anfordert.
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