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Der BMF-Vorschlag zur Lösung des Altschuldenproblems

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Lösung des Altschuldenproblems der Kommunen vorgelegt. Die Bundesregierung will damit das Grundgesetz ändern. Notwendig ist das, weil die Länder für die Kommunen und deren Finanzen zuständig sind. Mithilfe einer Ausnahmeregel soll der Bund einmalig die Möglichkeit erhalten, sich „an den erforderlichen Maßnahmen der Länder zur Entlastung ihrer Kommunen zu beteiligen“, heißt es in dem Entwurf, der SZ Dossier vorliegt.

Die Bedingungen: Die jeweiligen Bundesländer müssten laut Entwurf die Kommunen in einem ersten Schritt entschulden, der Bund würde anschließend bis zur Hälfte des gesamten Volumens übernehmen. Außerdem sollen die Länder dafür sorgen, dass ihre Städte, Gemeinden und Landkreise nicht erneut Liquiditätskredite anhäufen.

Warum das wichtig ist: Laut Gesetzentwurf beliefen sich die Liquiditätskredite, also die Altschulden, der Kommunen Ende 2023 auf 31 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich um Kredite, die nicht dazu dienen, neue Schulen oder Kindergärten zu bauen, sondern laufende Ausgaben zu finanzieren. Betroffen sind insbesondere finanzschwache Kommunen, die dann zusätzlich von der Zinslast der Kredite belastet werden. Das trifft vor allem Städte und Gemeinden, die einen Strukturwandel hinter sich haben, wie etwa im Ruhrgebiet. Ohne fremde Hilfe sind sie kaum in der Lage, ihre Schulden loszuwerden.

Warum es dauert: Weil es sich um eine Grundgesetzänderung handelt, braucht es die Zustimmung der Union im Bundestag – und die der Länder im Bundesrat. Die sind aber in unterschiedlichem Ausmaß von dem Problem betroffen, in bayerischen und baden-württembergischen Kommunen etwa spielen Altschulden keine Rolle.

Hinzu kommt: Länder wie Rheinland-Pfalz oder Hessen sind bereits eigene Wege gegangen, um ihre Kommunen zu entschulden. Lediglich Nordrhein-Westfalen hinkt hinterher. Wohl um die einzelnen Länder mit ins Boot zu holen, geht der Gesetzentwurf auf die verschiedenen Situationen ein. So heißt es darin, der Bund könne auch Liquiditätskredite berücksichtigen, die nicht mehr bestehen, weil sie bereits Gegenstand eines Entschuldungsprogramms waren. Länder wie Hessen und Rheinland-Pfalz könnten also auf Geld vom Bund hoffen.

Wie geht es weiter? Länder und kommunale Spitzenverbände haben nun bis zum 22. Januar Zeit, um Stellung zu dem Entwurf zu nehmen. Dass es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Einigung kommt, ist äußerst unwahrscheinlich, auch weil die Zeit fehlt.