Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) will die Erbringung von Nachweisen im Bereich Kritische Infrastrukturen (Kritis) stärker standardisieren, berichtet mein Kollege Matthias Punz. Die Behörde veröffentlichte ein Dokument, in dem Reife- und Umsetzungsgrade im Kontext des § 8a BSI-Gesetz bewertet werden. Die neuen Vorgaben sollen ein gemeinsames Verständnis bei betroffenen Stellen und Unternehmen fördern und Kriterien für Prüfende festlegen, so die Behörde.
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