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Meldung

Neue Klausel sorgt für Ärger bei Sachverständigen

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:

Eine neue Klausel in den Einladungen an Sachverständige im Bundestag sorgt für Diskussionen: Es geht um die Frage, ob Fachleute ihre Expertise allen Abgeordneten zur Verfügung stellen müssen – oder ob sie die Fragen bestimmter Fraktionen ablehnen dürfen. Dahinter steht die Frage, wie in der parlamentarischen Praxis mit der AfD umgegangen wird.

Hintergrund: Verschiedene Sachverständige hatten sich jüngst geweigert, Fragen der AfD in Ausschusssitzungen zu beantworten. Das Thema soll schließlich im Ältestenrat des Bundestages gelandet sein. In der Folge wurde in den Einladungen eine Passage ergänzt, zum Beispiel in einem Schreiben des Digitalausschusses für eine Anhörung Mitte November. Darin hieß es, die Expertise der Sachverständigen solle dem „gesamten Ausschuss“ zur Verfügung stehen. Es entspreche daher der parlamentarischen Praxis, dass die Sachverständigen die Fragen „aller im Ausschuss vertretenden Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten beantworten“.

Offener Brief: Eine Gruppe von 28 Sachverständigen hat die neue Klausel nun zum Anlass genommen, sich in einem offenen Brief an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) und alle Ausschussvorsitzenden zu wenden. Zu den Unterzeichnern gehören etwa der Journalist, Aktivist und Leiter des Portals Frag den Staat, Arne Semsrott, sowie die Co-Vorsitzende des Vereins D64, Svea Windwehr. In dem Schreiben heißt es: Die Expertise der Fachleute stehe „selbstverständlich allen Abgeordneten“ zur Verfügung. „Diese Fachkompetenz in den politischen Prozess einzubringen, ist aber nicht gleichbedeutend damit, jede einzelne Frage aller Abgeordneten beantworten zu müssen.“

Die Forderung: Mit der Formulierung werde eine Gleichbehandlung aller Parteien und aller Abgeordneten eingefordert, die nicht mit der „individuellen Gewissens- und Entscheidungsfreiheit“ der Sachverständigen zu vereinbaren sei. Zudem normalisiere die Formulierung die politischen Kräfte, denen nicht die Annahme entgegengebracht werden könne, „auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ zu stehen. Die Unterzeichnenden werben dafür, die Klausel zu streichen oder anzupassen.

Neue Klausel sorgt für Ärger bei Sachverständigen (Meldung) | SZ Dossier