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Meldung

Kommt Bewegung in die Altschuldenfrage?

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) brachte den Teilnehmenden des Demo-Kommunalkongresses am vergangenen Freitag eine Nachricht mit, die in einigen Rathäusern und Kämmereien sicherlich mit Wohlwollen aufgenommen wurde. „Wir müssen das Altschuldenproblem lösen“, sagte Scholz. Er selbst werde dafür Sorge tragen, dass es einen Antrag der Bundesregierung im Deutschen Bundestag gibt, „um sicherzustellen, dass die Vorschläge, die auf dem Tisch liegen für eine Lösung der Altschuldenproblematik dort verhandelt werden können“. Es müsse aufhören, dass zwar alle sagen, sie seien dafür „und dann machen sie nichts, damit es klappt“.

Warum das wichtig ist: Vor allem in Nordrhein-Westfalen sind viele Kommunen stark überschuldet. Das Problem dabei ist die Art der Kredite, die sogenannten Liquiditätskredite. Schulden also, die die Kommunen aufnehmen, nicht um Investitionen zu tätigen, sondern um laufende Ausgaben zu finanzieren. In Nordrhein-Westfalen betrug die Summe der Liquiditätskredite der Kommunen Ende 2023 knapp 21 Milliarden Euro. Allein die Stadt Duisburg rechnet nach Angaben ihres Kämmerers Martin Murrack 2025 mit einem Stand von Kassenkrediten in Höhe von etwa 750 Millionen Euro. Murrack habe dafür im Haushaltsplan für das kommende Jahr 26,6 Millionen Euro an Zinsen veranschlagt, die Summe steige bis zum Jahr 2029 auf knapp 29 Millionen Euro, sagte er SZ Dossier.

Hintergrund: Vertreter von Bund und Ländern sprechen seit geraumer Zeit darüber, wie man die Kommunen von den sogenannten Altschulden befreien könnte, konnten sich bislang aber nicht auf einen Weg einigen. Im Sommer hatte NRW vorgeschlagen, Bund und Land sollten 15 der 21 Milliarden je zur Hälfte über 30 Jahre abbezahlen. Eine Einigung ist allerdings auch deshalb schwierig, weil dafür eine Änderung des Grundgesetzes und damit die Zustimmung der Opposition im Bundestag sowie der Länder im Bundesrat nötig ist. Ein Gesetzentwurf könnte nun dazu führen, dass sich alle Beteiligten wenigstens öffentlich zu der Frage positionieren müssen.

Erstmal beraten: Dafür müsste aber jemand einen Gesetzentwurf oder einen „Antrag“, wie es der Bundeskanzler nennt, schreiben. Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es dazu gestern nur, die Bundesregierung sei unverändert bereit, übermäßig verschuldete Kommunen gemeinsam mit den Ländern einmalig von ihren Altschulden zu befreien. Ein Eckpunktepapier habe man bereits vor geraumer Zeit vorgelegt, seit weit mehr als einem Jahr gebe es auch einen Austausch mit Vertretern der Länder und den relevanten Fraktionen im Bundestag. „Die Beratungen über das weitere Vorgehen dauern an.“ Klingt so, als wären alle dafür, wollten aber wenig tun.

Kommt Bewegung in die Altschuldenfrage? (Meldung) | SZ Dossier