von Bastian Mühling, Elena Müller und Carolyn Braun
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Nachhaltigkeit:
Der Bundestag hat gestern die Aufhebung des Gesetzes zur Lieferkettensorgfaltspflicht (LkSG) abgelehnt. Einen entsprechenden Entwurf der Unionsfraktion für ein Gesetz zur Aufhebung des LkSG lehnten 412 Abgeordnete ab, 247 stimmten dafür, bei einer Enthaltung. Das war so zu erwarten – und ist gleichzeitig paradox, wenn man sich die Äußerungen von Bundeswirtschaftsminister Habeck aus der vergangenen Woche in Erinnerung ruft. Das LkSG mit der „Kettensäge wegzubolzen“, schlug er vor. Das Problem, abgesehen davon, dass es zu den Eigenheiten des Regierens in Koalitionen gehört, dass Anträgen der Opposition nicht zugestimmt werden darf: Während die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD vorbereitet wird, könnten weder Kanzler Scholz noch Vizekanzler Habeck einer Aufhebung zustimmen.
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