Sicherheitspaket: Weiter verfassungswidrig?
Von Laurenz Gehrke, Matthias Punz und Selina Bettendorf
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Laurenz Gehrke, Matthias Punz und Selina Bettendorf
Die Europäische Kommission verkündete gestern, dass der Social-Networking-Dienst der Plattform X nicht als zentraler Plattformdienst im Sinne des Digital Markets Act (DMA) ausgewiesen werden sollte. Das habe man nach einer „eingehenden Marktuntersuchung“ seit Mai entschieden. Damals hatte X seinen Status als potenzieller Gatekeeper gemeldet, aber auch Argumente eingereicht, die gegen einen solchen Status sprachen.
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Nico Kreuzpointner
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