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Meldung

Ausschluss unabhängiger CSRD-Prüfer könnte gegen EU-Recht verstoßen

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Nachhaltigkeit:

Ausgerechnet Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) riskiert Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof, und zwar wegen seiner Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in nationales Recht. Er will die Berichte ausschließlich von Wirtschaftsprüfern prüfen lassen – und könnte damit gegen die Berufs- und Unternehmensfreiheit aus der Europäischen Grundrechtecharta verstoßen. Davon geht jedenfalls ein noch unveröffentlichtes Rechtsgutachten der Kanzlei Noerr aus, das der TÜV in Auftrag gegeben hat und das meinem Kollegen Fabian Löhe vorliegt.

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