Deutschland-App: Was taugt der Vorschlag?
Von Matthias Punz, Miriam Dahlinger und Laurenz Gehrke
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Matthias Punz, Miriam Dahlinger und Laurenz Gehrke
Das Bundeskartellamt stuft Microsoft als ein Unternehmen „mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ ein. Das teilte die Behörde gestern mit. Was sich banal anhört, hat weitreichende Konsequenzen: Dadurch kann das Kartellamt den Konzern strenger kontrollieren und bestimmte Geschäftspraktiken untersagen. Konkret geht es um die sogenannte erweiterte Missbrauchsaufsicht nach Paragraph 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
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Nico Kreuzpointner
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