von Matthias Punz, Miriam Dahlinger und Laurenz Gehrke
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Das Bundeskartellamt stuft Microsoft als ein Unternehmen „mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ ein. Das teilte die Behörde gestern mit. Was sich banal anhört, hat weitreichende Konsequenzen: Dadurch kann das Kartellamt den Konzern strenger kontrollieren und bestimmte Geschäftspraktiken untersagen. Konkret geht es um die sogenannte erweiterte Missbrauchsaufsicht nach Paragraph 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
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