von Miriam Dahlinger, Selina Bettendorf, Laurenz Gehrke und Matthias Punz
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Im Konflikt um die Geschäftspraktiken des Buchungsportals Booking.com hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte der Hotels gegenüber Booking.com gestärkt. Dabei geht es um die sogenannten Bestpreisklauseln in den Verträgen zwischen Booking und den einzelnen Hotelbetreibern. Sie verbietet es den Vertragshotels, Übernachtungen auf ihrer eigenen Webseite oder auf anderen Portalen günstiger anzubieten als auf Booking.
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