von Laurenz Gehrke, Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger und Matthias Punz
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Der Pressekodex gilt auch für journalistische Inhalte, die mithilfe von KI erstellt wurden. Er sei am Mittwoch dementsprechend um einen Abschnitt ergänzt worden, wie der Deutsche Presserat in Berlin mitteilte. In dem neuen Absatz wird spezifiziert, dass die Erstellung redaktioneller Inhalte presseethischer Verantwortung unterliegt, auch wenn KI dafür genutzt wurde.
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