von Elena Müller, Carolyn Braun und Bastian Mühling
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Nachhaltigkeit:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sieht keine Anhaltspunkte für Verstöße des Textilherstellers KiK gegen Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Das geht aus einem Schreiben des BAFA an KiK hervor, das meinem Kollegen Bastian Mühling vorliegt. Der pakistanische Gewerkschaftsdachverband NTUF sowie die beiden deutschen NGOs ECCHR und FEMNET zeigen sich verwundert über die BAFA-Entscheidung, sie hatten zuvor schwere Vorwürfe gegen einen KiK-Lieferanten in Pakistan erhoben. Die Gewerkschaft prüfe derzeit, wie sie in dem Verfahren weiter vorgehen will, teilte der ECCHR SZ Dossier mit.
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