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Meldung

Kommunale Spitzenverbände fürchten mehr Klagen durch Baunovelle

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat ihre Stellungnahme zur geplanten Novelle des Bauplanungsrechts an das Ministerium von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) übermittelt. Sie liegt SZ Dossier vor. Unter anderem fürchten die Spitzenverbände durch die geplanten Änderungen im Umweltbereich einen „deutlich“ erhöhten Arbeitsaufwand. Personal müsse fortgebildet, Beschlussvorschläge und Begründungen an geänderte Strukturen angepasst werden. Trotzdem sagte Markus Lewe (CDU), Präsident des Deutschen Städtetags, es sei „gut, dass Möglichkeiten für Klimaschutz und Klimaanpassung im Baugesetzbuch deutlich gestärkt werden“.

Kürzere Begründungen, mehr Klagen? Die kommunalen Spitzenverbände kritisierten, dass die Anforderungen an die Umweltprüfung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung unverändert bleiben, die Zeit und die Begründung dafür aber verkürzt werden soll. Damit bestehe die Gefahr, „dass der Bauleitplan inhaltlich angreifbar wird und es auch vermehrt zu gerichtlichen Überprüfungen und Verfahren kommt“.

Mehr Vorgaben zur Klimaanpassung möglich: Sie begrüßten, dass Gemeinden nun auch im unbeplanten Innenbereich Vorgaben zur Klimaanpassung machen könnten und forderten zudem, nicht nur den Bau von Photovoltaikanlagen anordnen zu können, sondern auch deren Betrieb. Die vom Ministerium vorgesehene Begründungspflicht zur Auswirkung des Klimawandels auf die Nutzung von Flächen, zum Beispiel durch Gebäude, wollen die kommunalen Spitzenverbände streichen. „Durch derartige Überregelungen würde das eigentliche Ziel der Novelle, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, in ihr Gegenteil verkehrt“, heißt es in der Stellungnahme.

Besonders unzufrieden ist die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mit dem Vorkaufsrecht. Es würde „kaum gestärkt und schon gar nicht ausgeweitet“, sagte Lewe SZ Dossier. „Völlig unverständlich ist für uns, warum das Bundesbauministerium nicht das Vorkaufsrecht in so genannten Milieuschutzgebieten anpackt“, sagte er.

Kommunale Spitzenverbände fürchten mehr Klagen durch Baunovelle (Meldung) | SZ Dossier