von Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger und Laurenz Gehrke
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Das Landgericht Berlin hat die von der NGO Hate Aid und der European Union of Jewish Students gegen die Plattform X geführte Antisemitismus-Klage mit Verweis auf Unzuständigkeit abgewiesen. Die Parteien seien nicht berechtigt, in Berlin gegen die Plattform zu klagen. Das Gericht berief sich dabei auf EU-Verordnungen, die vorsehen, dass grundsätzlich dort geklagt werden muss, wo eine Person oder ein Unternehmen ihren Sitz hat. X hat seinen EU-Sitz in Irland.
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