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Meldung

Berlin nicht zuständig: Antisemitismus-Klage gegen X abgewiesen

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:

Das Landgericht Berlin hat die von der NGO Hate Aid und der European Union of Jewish Students gegen die Plattform X geführte Antisemitismus-Klage mit Verweis auf Unzuständigkeit abgewiesen. Die Parteien seien nicht berechtigt, in Berlin gegen die Plattform zu klagen. Das Gericht berief sich dabei auf EU-Verordnungen, die vorsehen, dass grundsätzlich dort geklagt werden muss, wo eine Person oder ein Unternehmen ihren Sitz hat. X hat seinen EU-Sitz in Irland.

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