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Meldung

Keine Aussicht auf schnellere Anerkennung für ausländische Ärzte

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:

Bund und Länder beharken sich in der Frage, wer dafür zuständig ist, dass ausländische Ärzte, darunter Ukrainer, in Deutschland schneller arbeiten können. Der Bund prüfe gerade eine Rechtsänderung, „die die Fortsetzung nicht abgeschlossener ukrainischer ärztlicher Ausbildungen in Deutschland ermöglichen soll“, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) am Montag in der Regierungspressekonferenz. Eine entsprechende Änderung der Bundesärzteordnung (BÄO) werde derzeit vorbereitet.

Im Blick: Aber was ist mit jenen Ärzten, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben? Für sie sei keine Rechtsänderung nötig, sagte der Sprecher. In einem Entschließungsantrag, den der Bundesrat im Juli angenommen hat, forderten jedoch mehrere Länder die Bundesregierung auf, die geltende Rechtslage so zu ändern, dass Anerkennungsverfahren zügiger durchgeführt werden können. Dazu sagte der Sprecher des BMG: Im Rahmen der Änderung der BÄO „sollen auch verschiedene Erleichterungen bei der Anerkennung von ärztlichen Qualifikationen aus Drittstaaten geregelt werden“. Die Entschließung des Bundesrates nehme man dabei in den Blick.

Im Wartestand: Ein Bericht der Welt am Sonntag brachte das Thema am Wochenende zurück auf die Tagesordnung. Demnach haben seit Beginn des Krieges in der Ukraine mindestens 1674 geflüchtete ukrainische Ärzte in Deutschland einen Antrag auf Approbation gestellt, allerdings warten davon noch mehr als 1400 auf ihre Bearbeitung. Die Zeitung stützt sich dabei auf Angaben aus 14 Bundesländern, Bremen und Hessen konnten nur unvollständig antworten.

Keine Aussicht auf schnellere Anerkennung für ausländische Ärzte (Meldung) | SZ Dossier