von Laurenz Gehrke, Miriam Dahlinger und Selina Bettendorf
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
In knapp zwei Wochen, am 1. August, tritt der AI Act in Kraft. Zwei Jahre später, am 1. August 2026, wird das Gesetz voll anwendbar sein. Zeit verschwenden will bis dahin niemand – besonders wenn es darum geht, den AI Act in Deutschland umzusetzen, und sich auf dem Weg dahin zu überlegen, welche Behörde oder Behörden die Aufsicht über die KI-Verordnung haben sollen. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat diese Woche in einer Stellungnahme verlauten lassen, dass Datenschutzbehörden diesen Job übernehmen sollen.
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