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Meldung

Schutz von gewaltbetroffenen Familienmitgliedern bei Gerichtsverfahren soll verbessert werden

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:

Das Bundesjustizministerium hat nach SZ-Dossier-Informationen einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben, der den Schutz insbesondere von gewaltbetroffenen Kindern und Frauen während Gerichtsverfahren verbessern soll. Demnach soll ein sogenannter Wahlgerichtsstand eingeführt werden, wonach ein Gerichtsverfahren künftig auch in dem Bezirk möglich sein soll, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Bedeutet: Hat eine Frau mit ihrem Kind zum Beispiel Schutz in einem Frauenhaus in einem Nachbarort gefunden, soll sie „nicht mehr über den aktuellen Aufenthaltsort des Kindes aufgespürt werden“, heißt es aus dem Bundesjustizministerium.

Langjährige Forderungen: Seit Jahren gibt es Forderungen nach einem besseren Schutzkonzept für gewaltbetroffene Personen während Gerichtsverfahren. Bislang ist es laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte Alltag, dass Gerichte Einvernehmen, also eine Einigung, zwischen Elternteilen herstellen wollen. Auch dann, wenn es Anzeichen für Gewalt in der Beziehung gibt. Das Bundesjustizministerium formuliert nun einen klaren Handlungsauftrag für Gerichte: Von einem „Hinwirken auf Einvernehmen“ soll bei Fällen häuslicher Gewalt abgesehen werden, das Gericht soll „Ermittlungen zum Schutzbedarf“ durchführen und als mögliche Konsequenz Elternteile getrennt anhören. Auch für potenzielle Täterinnen und Täter gibt es eine Neuerung: Gegen die Anordnung eines einstweiligen Kontaktverbots, eines sogenannten Umgangsausschlusses, sollen Betroffene künftig Beschwerde einlegen dürfen.

Der große Wurf lässt auf sich warten: Im Januar hatte Justizminister Marco Buschmann (FDP) Eckpunkte zu einer umfassenderen Reform des Sorge- und Umgangsrechts vorgelegt. Darin soll auch das Umgangsrecht in Patchworkfamilien neu geregelt werden, ein „kleines Sorgerecht“ insbesondere für Stiefeltern soll eingeführt werden, die Rechte unverheirateter Väter und Co-Mütter sollen gestärkt werden. All das findet sich in der Gesetzesnovelle nicht wieder. Immerhin: Ein entsprechender Gesetzentwurf solle „zeitnah fertiggestellt und veröffentlicht“ werden, hieß es aus dem Bundesjustizministerium.

Schutz von gewaltbetroffenen Familienmitgliedern bei Gerichtsverfahren soll verbessert werden (Meldung) | SZ Dossier