von Laurenz Gehrke, Miriam Dahlinger und Selina Bettendorf
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von den 113 Artikeln im AI Act befasse sich „gerade mal ein Artikel in zwei Unterabsätzen mit dem Urheberrecht“, sagte Pablo Schumacher SZ Dossier, der Referent für Digital Content und Recht beim Digitalverband Bitkom. Anbieter von sogenannten „KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck“ müssten eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts der Union „auf den Weg bringen“. Das sei allerdings „eigentlich eine Selbstverständlichkeit“, da das Urheberrecht ohnehin gelte. Zudem müssten Anbieter solcher Modelle „eine hinreichend detaillierte Zusammenfassung der für das Training des KI-Modells verwendeten Inhalte veröffentlichen.“
Weiterlesen?
Starten Sie eine Probephase, um die vollständigen Inhalte des Dossiers Digitalwende zu lesen.
Jetzt zwei Wochen kostenlos testenHaben Sie bereits einen Account? Dann loggen Sie sich ein.
Ihr persönlicher Kontakt

Nico Kreuzpointner
+49 151 20 64 94 90Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@sz-dossier.de.