von Valerie Höhne, Tim Frehler und Gabriel Rinaldi
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:
Es könnte „die vielleicht letzte Chance“ für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sein, „die Krankenhausreform in einem vernünftigen Rahmen umzusetzen“. Zumindest sieht das Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, so. Lauterbach müsse dazu aber seine„Konfrontationspolitik“ beenden. Gelegenheit dazu besteht heute, wenn sich Vertreter von Bund und Ländern sowie die Gesundheitspolitiker der Ampel zu einer weiteren Runde treffen, um ein Projekt zu besprechen, das eigentlich alle wollen, aber bei dem sich gleichzeitig alle in den Haaren liegen.
Worum geht’s? Einerseits um die Art und Weise wie Krankenhäuser finanziert werden: Die Reform sieht – zumindest in Teilen – eine Abkehr vom Prinzip der Fallpauschalen vor. Stattdessen sollen Vorhaltebudgets eingeführt werden, Krankenhäuser sollen also auch für angebotene Leistungen bezahlt werden. Lauterbachs Plan sieht vor, die Häuser in „Leistungsgruppen“ einzuteilen und dafür Kriterien zu entwickeln. Nur wer sie erfüllt, soll die Leistungen erbringen dürfen. Damit sollen sich Kliniken spezialisieren, es dürfte dadurch aber auch weniger Häuser geben.
Wie ist der Stand? Das Bundeskabinett hat Lauterbachs Pläne bereits verabschiedet, nun sind die Parlamentarier an der Reihe. Vor allem die Bundesländer kritisieren das Vorgehen des Ministers aber scharf. Der Gesetzentwurf sei ohne die Länder verfasst worden. Sie fordern eine Auswirkungsanalyse und die Sicherung kleiner Kliniken im ländlichen Raum. Doch keiner der Punkte wurde aufgenommen. Die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU), derzeit Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, setze sich nun dafür ein, dass diese Forderungen „im nun eingeleiteten parlamentarischen Verfahren Berücksichtigung finden“, sagte sie SZ Dossier.
Wie geht’s weiter? „Alle Anliegen der Länder“ sollen auf der Grundlage ihres Papiers nun heute diskutiert werden, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums. Lauterbach hat sein Gesetz so ausgestaltet, dass es im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, die Länder also weniger Einfluss nehmen können. Bayern droht deswegen mit einer Verfassungsklage. So weit will von der Decken nicht gehen. „Eine Einigung bis zur Verabschiedung des Gesetzes wäre deutlich besser als eine Klage“, sagte sie. Man wolle ja „eine gute Reform auf den Weg bringen“.