von Florian Eder, Gabriel Rinaldi und Tim Frehler
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:
Die Fußball-Europameisterschaft kommt näher. Bereits in 28 Tagen spielt Deutschland in München gegen Schottland. Anstoß ist, wie bei 26 von insgesamt 51 Spielen, um 21 Uhr. Beim Public Viewing kann es also durchaus etwas später werden, gerade dann, wenn es zu Verlängerung und Elfmeterschießen kommt. Damit die Polizei sich auf die Sicherheit konzentrieren kann und nicht dauernd wegen zu großer Lebensfreude ausrücken muss, ist heute der Bundesrat gefragt.
Fernsehdarbietungen: Wir sind hier immer noch in Deutschland, die Ruhezeit beginnt um 22 Uhr. Für den EM-Zeitraum soll eine Verordnung den Spielraum für die Behörden vor Ort erweitern. Die Durchführung von „öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien“, wie es im Beamtenjargon heißt, ist dann auch bis in die „Nachtstunden nach 22 Uhr“ legal möglich.
Nicht so schnell: Beantragt werden müssen die Veranstaltungen trotzdem – und die Kommunen müssen auch weiterhin im Einzelfall abwägen zwischen öffentlichem Interesse an den Fußballspielen und Schutz der Nachtruhe. Es zählen etwa die Abstände zu Wohnhäusern, die Sensibilität des Umfelds oder Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der Ausnahmen. Erwartet wird, dass die Verordnung den Bundesrat passiert und anschließend in Kraft tritt.