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Meldung

Für Kommunalpolitiker ist das BKA nicht zuständig

Am vergangenen Sonntag stand Grünen-Chefin Ricarda Lang auf der Bühne und tat etwas, das für sie außergewöhnlich ist. Sie sprach über Ängste von Politikerinnen in diesen Tagen: „Es gibt Momente, wie in Schorndorf, wo einem Nazis in einem Tunnel hinterherrennen und man gar nicht weiß, was passieren würde, wenn die Polizei gerade nicht dazwischenstehen würde. Es gibt den Moment, wo die eigene Mutter einen anruft, aus Sorge, weil im Nachbardorf am Ortsschild ein geköpftes Ampelmännchen hängt, und sie weiß: Meine Tochter ist gemeint.“

„Momente der Angst“, nannte Lang sie. Vor ihr hatten sich drei Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) aufgebaut. Lang bekommt Personenschutz, zu groß ist die Bedrohungslage. Bis zur Europawahl sind es noch knappe vier Wochen. Die Zahl der Termine, die das BKA absichern muss, sei gestiegen, heißt es in Sicherheitskreisen, es gebe eine „höhere Emotionalisierung und Gewaltbereitschaft“, berichten meine Kollegen Sebastian Erb und Kristiana Ludwig.

Knapp 40 Personen erhalten regelmäßig Schutz: Das BKA ist zuständig für den Schutz des Bundespräsidenten, des Kanzlers und der Bundestagsabgeordneten, mehr als 800 Personen, knapp 40 erhalten regelmäßig Personenschutz. Vor Auftritten werden Räume überprüft, die Personenschützer begleiten Politiker zu Terminen. Für Ministerpräsidenten und die Innenminister der Länder sind die Landeskriminalämter zuständig.

Wer ist zuständig? Für Kommunalpolitiker und selbst EU-Abgeordnete wie den Dresdner Politiker Matthias Ecke (SPD), der vergangene Woche in Dresden zusammengeschlagen wurde, gilt das nicht in jedem Fall. Für Europapolitiker ist laut Grünen-Geschäftsführerin Emily Büning das jeweilige LKA verantwortlich, aber nur innerhalb des Zuständigkeitsbereichs. Macht ein EU-Abgeordneter also Wahlkampf außerhalb seines Bundeslands, wäre unter Umständen eine andere Polizeibehörde zuständig.