Gleich zwei wegweisende Urteile stehen der AfD diese Woche vermutlich ins Haus: Heute entscheidet das Oberverwaltungsgericht in Münster darüber, ob der Verfassungsschutz die Partei als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen darf. Morgen wird in Halle (Saale) das Urteil gegen Björn Höcke erwartet. Dem Thüringer AfD-Chef wird vorgeworfen, bei einer Rede wissentlich eine Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben. Höcke, immerhin Geschichtslehrer, sagte vor Gericht, er habe nicht um den historischen Zusammenhang der Parole gewusst und sei „völlig unschuldig“. Aha.
Die Frage des Zeitpunkts: Selbst in der AfD geht man davon aus, vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eine Niederlage zu kassieren. Das ist aus Kreisen der Parteispitze zu hören, schreibt Tim Frehler. Sollte sich das bewahrheiten, sei geplant, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Dafür ist die letzte Instanz, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, zuständig. Für die AfD kommt das Urteil zur Unzeit: In vier Wochen sind Europa- und Kommunalwahlen.
Wenn es an einer Stelle wehtut, woanders hinsehen: Da sieht so eine Niederlage nicht gut aus, zumal der Ausgang des Verfahrens auch eine bedeutende Rolle in der Frage spielen dürfte, ob der Verfassungsschutz die gesamte AfD als gesichert rechtsextrem hochstuft. In der AfD-Parteiführung versucht man, den Fokus zu verschieben. Die Umfragen gingen zurzeit nach unten, die Stimmung sei gerade nicht rosig, irgendwann wäre das Urteil ja ohnehin gekommen. So habe man es eben hinter sich. Die Landtagswahlen im Herbst „sind für die AfD bedeutsamer“, heißt es.
Stichwort Wahlkampf: AfD-Spitzenkandidat für die (nach eigenen Angaben weniger bedeutsame) Europawahl Maximilian Krah sagte bei einem Auftritt im bayerischen Holzkirchen, er werde ab jetzt in ganz Deutschland auftreten. Klingt für die AfD-Spitze wahrscheinlich nach einer Drohung, die ihren Spitzenkandidaten nach den mutmaßlichen China-Spitzeleien seines Mitarbeiters und dem Verdacht russischer Zahlungen an ihn höchstpersönlich am liebsten verstecken würde. Aus Kreisen der Parteiführung heißt es nun über Krahs Rückkehrpläne: „Die Begeisterung hält sich in Grenzen.“