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Meldung

So schlecht ist der Bundestag geschützt

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:

Am Dienstagnachmittag ist die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) bei einem Angriff im Stadtteil Rudow leicht verletzt worden. Ein Mann habe die frühere Regierende Bürgermeisterin in einer Bibliothek unvermittelt „von hinten mit einem Beutel, gefüllt mit hartem Inhalt, attackiert und am Kopf sowie am Nacken getroffen“. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin in der Nacht zu Mittwoch mit.

Verschärfung des Strafrechts: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und die Innenminister der Länder prüfen wegen der Angriffe auf Politiker eine Verschärfung des Strafrechts. Die Bedrohung für Amts- und Mandatsträger und Ehrenamtliche sei mit den geltenden Gesetzen „nicht mehr hinreichend“ abzubilden, sagte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen nach der Sondersitzung der Innenministerkonferenz am Abend. Ein „deutliches Stopp-Signal“ nach der Gewalttat gegen den sächsischen Europaabgeordneten Matthias Ecke (SPD) forderte Faeser. Recherchen der SZ zeigten, dass drei der vier mutmaßlichen Täter Verbindungen zu der rechtsextremen Gruppierung „Elblandrevolte“ hätten. Faeser sprach sich für mehr Polizeipräsenz aus und versprach Unterstützung durch die Bundespolizei.

Schlechter Schutz im Parlament: Politiker sind nicht nur in ihren Wahlkreisen potenziellen Anfeindungen ausgesetzt. Im Bundestag sind die Schutzmaßnahmen dürftig. Recherchen des BR zeigten im März, dass die AfD im Bundestag mehr als 100 Mitarbeiter aus dem rechtsextremen Milieu beschäftige. Doch viel tun kann die Verwaltung dagegen nicht. Auch, weil die Abgeordneten selbstständig über ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden. Es gilt das freie Mandat, schrieb die Verwaltung auf Anfrage von SZ Dossier. „Es bestehen keine arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen der Bundestagsverwaltung und den Abgeordnetenmitarbeitern.“

Einen möglichen Hebel gebe es: Damit die Mitarbeiter durch die Verwaltung bezahlt werden können, müsse zu Beginn der Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis vorliegen. Vor einigen Wochen wurde etwa überlegt, Extremisten von der Bezahlung durch den Bundestag auszuschließen, die Abgeordneten müssten sie dann aus eigener Kasse bezahlen. Es blieb bei der Überlegung. Eine sogenannte sicherheitsempfindliche Tätigkeit, etwa Zugang zu Verschlusssachen, dürfe nur dann übertragen werden, wenn vorher eine weitgehendere Sicherheitsüberprüfung stattgefunden habe.

Vom Verfassungsschutz beobachtet? Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) sei dazu in Gesprächen. Möglicherweise könnte der Bundestag künftig beim Verfassungsschutz nachfragen, ob er Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beobachtet. Das geht bislang nicht.