von Valerie Höhne, Tim Frehler und Gabriel Rinaldi
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:
Was will er mehr im Wahlkampf: Maximilian Krah schafft es in diesen Tagen kaum aus den Schlagzeilen. Gestern waren Ermittler beim AfD-EU-Spitzenkandidaten zu Besuch in Brüssel, die Bundesanwaltschaft ließ die Büroräume durchsuchen. Seinem Mitarbeiter Jian G. wird vorgeworfen, für einen chinesischen Geheimdienst spioniert zu haben. Krah gilt nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge.
Urteil am Montag erwartet: Auch als Zeugen schickte ihn seine Partei Mitte April nach Münster, vor dem dortigen Oberverwaltungsgericht wehrt sich die AfD dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall führt. Krah sagte zum Volksbegriff der AfD aus; für ihn ist der demnach unproblematisch. Neulich ließ er noch verlauten, Menschen anderer Kulturen seien intellektuell nicht fähig, sich an großen Flughäfen zurechtzufinden. Klingt rassistisch? So ist es auch gemeint.
Die AfD hat viel dafür getan, das Verfahren in die Länge zu ziehen. Doch gestern, nach sieben Verhandlungstagen, schloss der Vorsitzende Richter die mündliche Verhandlung. Das Urteil soll am Montag fallen. Der AfD drohen schwerwiegende Konsequenzen: Auch vom Ausgang dieses Verfahrens wird abhängen, ob sie als gesichert rechtsextrem hochgestuft wird.