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Meldung

Radikale Abgrenzung

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:

Die Union macht programmatische Unterschiede zur Ampel an der Migrationspolitik fest. Es geht ihr nicht um Bezahlkarten oder Arbeitspflicht, sondern darum, Flüchtlingen außerhalb, nicht innerhalb Deutschlands und Europas, Schutz zu garantieren.

Wortlaut: „Wir werden Vereinbarungen mit Drittstaaten schließen, um sicherzustellen, dass Asylbewerber auf zivilisierte und sichere Weise Schutz gewährt bekommen“, heißt es im Wahlprogramm der EVP. „Jeder, der sich in der EU um Asyl bewirbt, könnte auch in ein sicheres Drittland überführt werden und dort das Asylverfahren durchlaufen.“

Komplettes Outsourcing: Das hieße eine Auslagerung des Schutzes vor Verfolgung für diejenigen, deren Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Es entspricht dem „Ruanda“-Plan der britischen Regierung und ist etwas anderes als Italiens Abkommen mit Albanien. Dieses sieht italienische Asylverfahren auf albanischem Boden vor, verspricht im Erfolgsfall aber Schutz in Italien.

Unionsprogramm: Der Absatz steht da auf Dringen von CDU und CSU, die ihn fast gleichlautend in ihr eigenes Europawahlprogramm schreiben. Es soll am Montag beschlossen werden. Die Forderung wäre eine deutliche Verschärfung des gerade gefundenen EU-Asylkompromisses. Der sieht eine Rückführung in sichere Drittstaaten zwar vor, aber nur in solche, zu denen Asylbewerber schon eine Verbindung haben, etwa durch dort lebende Familie. Diese Abschwächung des drastischen Ruanda-Modells geschah im vergangenen Jahr auf Drängen unter anderem Deutschlands und Frankreichs (wobei Macron inzwischen ein so strenges Asylrecht vorgeschlagen hat, wie es nirgendwo sonst in der EU gilt).

Bitte prüfen: Die Bundesländer haben der Bundesregierung derweil eine Frist zur rechtlichen und praktischen Prüfung der Frage gesetzt, „ob die Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen kann“, wie es im Beschluss der Ministerpräsidentenrunde vom Mittwoch heißt. „Die Ergebnisse sollen bis zur Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler am 20. Juni 2024 vorliegen.“

Radikale Abgrenzung (Meldung) | SZ Dossier