von Laurenz Gehrke, Matthias Punz, Miriam Dahlinger und Gabriel Rinaldi
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Im Kampf gegen Terrorpropaganda auf Social Media und Messengerdiensten nutzt das Bundeskriminalamt (BKA) zum ersten Mal im vollen Umfang ein neues Instrument. Grund ist die Weigerung von Telegram, auf Entfernungsbitten der deutschen Behörden zu reagieren. Seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober befolge die Plattform die „Löschersuchen“ nicht mehr, sagten leitende BKA-Beamte unseren SZ-Kollegen Christoph Koopmann und Georg Mascolo. Seitdem verschicken die Ermittler sogenannte Entfernungsanordnungen, wenn sie Kanäle mit terroristischen Inhalten entdecken. Bislang hat das BKA 226 solcher Anordnungen versendet, die meisten davon auf Telegram. Ihnen sei der Messengerdienst auch nachgekommen, heißt es. In den meisten Fällen geht es um Kanäle, die von der Hamas betrieben oder ihr von den Sicherheitsbehörden zugeordnet werden. Darunter sind auch die Haupt-Propagandakanäle der Hamas und ihres militärischen Arms, der Kassam-Brigaden.
10.000 Löschbitten: Grundlage ist eine Regelung, die eigentlich bereits seit 2021 existiert und in Deutschland seit 2022 in Kraft ist: die „Terrorist-Content-Online-Verordnung“ (TCO-VO) der Europäischen Union. Sie schreibt vor, dass Plattformanbieter terroristische Inhalte binnen einer Stunde nach Meldung durch die zuständige Behörde eines EU-Mitgliedsstaats entfernen müssen. Bis zum 7. Oktober 2023 sei man mit den Löschbitten unter Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter gut gefahren, heißt es aus dem BKA. Seit 2019 hat die Behörde an diverse Plattformanbieter etwa 10.000 dieser Ersuche pro Jahr verschickt. Auch Telegram kam ihnen lange nach. Die formalen Entfernungsanordnungen seien nur das Mittel der Wahl, wenn Betreiber darauf nicht reagierten - wie jetzt Telegram. Der Dienst antwortete nicht auf Fragen der SZ zu seinen Maßnahmen gegen Terrorpropaganda. Die ausführliche Recherche der Kollegen lesen Sie heute auf der Seite Drei der SZ.
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