Gastbeitrag
Rechtsextremismus in Games: Wie die Rechtslage schützt
Lesedauer: 6 Min.
Elisabeth Secker
Geschäftsführerin Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
Elisabeth Secker ist seit Januar 2018 Geschäftsführerin der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Zuvor war Secker stellvertretende Leiterin des Bereichs Jugendmedienschutz bei Die Medienanstalten, der Dachorganisation der 14 Landesmedienanstalten. Secker ist Mitglied im Board der International Age Rating Coalition (IARC) sowie im Beirat der Stiftung Digitale Spielekultur. Im Handbuch „Gaming & Rechtsextremismus“, das diese Woche bei der Bundeszentrale für politische Bildung erschienen ist, hat Secker das Kapitel über die rechtliche Lage geschrieben.
Rechtsextreme Akteure und Akteurinnen nutzen auch digitale Räume zur Verbreitung ihrer Ideologien. Im internationalen Vergleich ist Deutschland hier mit regulierter Selbstregulierung, nationaler Aufsicht und europäischen Vorgaben wie dem Digital Services Act (DSA) gut aufgestellt.
Dennoch bleibt die Praxis dynamisch und erfordert aktives Handeln von Politik und Gesellschaft sowie einen rechtssicheren regulatorischen Rahmen für Anbieter. Wichtige Hebel liegen auch in Medienkompetenz und politischer Bildung an entscheidenden Schnittstellen, um Kinder und Jugendliche gegenüber rechtsextremer Ansprache zu stärken.
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