Süddeutsche Zeitung

Unsere Kernprodukte

Im Fokus

Partnerangebote

Möchten Sie in unseren Produkten und Services Anzeigen inserieren oder verwalten?

Anzeige inserieren

Möchten Sie unsere Texte nach­drucken, ver­vielfältigen oder öffent­lich zugänglich machen?

Nutzungsrechte erwerben
Gastbeitrag

Rechtsextremismus in Games: Wie die Rechtslage schützt

Profilbild von Elisabeth Secker

Elisabeth Secker

Geschäftsführerin Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)

Elisabeth Secker ist seit Januar 2018 Geschäftsführerin der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Zuvor war Secker stellvertretende Leiterin des Bereichs Jugendmedienschutz bei Die Medienanstalten, der Dachorganisation der 14 Landesmedienanstalten. Secker ist Mitglied im Board der International Age Rating Coalition (IARC) sowie im Beirat der Stiftung Digitale Spielekultur. Im Handbuch „Gaming & Rechtsextremismus“, das diese Woche bei der Bundeszentrale für politische Bildung erschienen ist, hat Secker das Kapitel über die rechtliche Lage geschrieben.

Rechtsextreme Akteure und Akteurinnen nutzen auch digitale Räume zur Verbreitung ihrer Ideologien. Im internationalen Vergleich ist Deutschland hier mit regulierter Selbstregulierung, nationaler Aufsicht und europäischen Vorgaben wie dem Digital Services Act (DSA) gut aufgestellt.

Dennoch bleibt die Praxis dynamisch und erfordert aktives Handeln von Politik und Gesellschaft sowie einen rechtssicheren regulatorischen Rahmen für Anbieter. Wichtige Hebel liegen auch in Medienkompetenz und politischer Bildung an entscheidenden Schnittstellen, um Kinder und Jugendliche gegenüber rechtsextremer Ansprache zu stärken.

Weiterlesen?

Starten Sie ein Probeabo, um die vollständigen Inhalte des Dossiers Digitalwende zu lesen.

Jetzt zwei Wochen kostenlos testen

Haben Sie bereits einen Account? Dann loggen Sie sich ein.

Ihr persönlicher Kontakt

Profilbild von Nico Kreuzpointner

Nico Kreuzpointner

+49 151 20 64 94 90

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@sz-dossier.de.