Gastbeitrag
Grok zeigt uns, warum wir Digitalrecht brauchen
Lesedauer: 7 Min.
Matthias C. Kettemann
Leiter des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck
Matthias C. Kettemann leitet das Institut für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck und Forschungsprogramme am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut, Hamburg, und am Alexander-von-Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft (HIIG) in Berlin.
Ein KI-Chatbot, der in der Lage ist, auf Zuruf sexualisierte Bilder realer Frauen und Kinder zu erzeugen – teils als Deepfakes, teils explizit pornografisch –, überschreitet eine Grenze, die in liberalen Demokratien als unantastbar gilt. Dass genau dies mit Grok geschehen ist, dem KI-System innerhalb der Plattform X, hat weltweit eine politische Kettenreaktion ausgelöst: formelle Untersuchungen in Großbritannien, Warnungen der EU-Kommission, Vorstöße in Brasilien, Kanada und Verbote in Ostasien.
Selten hat ein KI-Produkt so deutlich gezeigt, wie schnell technologische Innovation in massenhafte Rechtsverletzungen kippen kann, wenn sich die Plattform nicht um Recht und Moral sorgt.
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