Gastbeitrag
Cybersicherheit im Digitalen Omnibus: Fehlerkorrektur statt Zukunftsvision
Lesedauer: 5 Min.
Stefan Hessel
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Stefan Hessel ist assoziierter Partner und Leiter Digital Business bei der Kanzlei Reuschlaw in Saarbrücken. Er berät Unternehmen und die öffentliche Hand zu komplexen Fragen in den Bereichen Cybersicherheit, Datenrecht und KI.
Der digitale Omnibus ist da und sorgt für reichlich Diskussionsstoff. Während die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag das Digitalrecht reformieren und innovationsfreundlicher gestalten möchte, empören sich Datenschutzaktivisten und NGOs lautstark über eine angebliche Schwächung der Grundrechte im Digitalraum. Bei nüchterner Betrachtung zeigt sich jedoch schnell, dass die geplanten Reformen nur eher ein Placebo sind und weit hinter der erforderlichen Neuordnung des EU-Digitalrechts zurückbleiben. Das gilt insbesondere, aber nicht nur, für den Bereich Cybersicherheit.
Dort wird die Vielzahl paralleler Rechtsakte nicht reduziert, elementare Konstruktionsfehler bleiben unangetastet und die Reform beschränkt sich im Wesentlichen auf die Nachbesserung von Meldewegen bei Cybersicherheitsvorfällen. Vor diesem Hintergrund lassen sich drei Thesen zum digitalen Omnibus formulieren:
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