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Briefing

Platz der Republik,

Gewissen gegen Disziplin

Guten Morgen. Krisen kann man aussitzen – oder sich ein Herz fassen, um weitere Verhärtung zu vermeiden. Für Letzteres entschied sich CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann: Im Streit um die Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht stellte er gleich alle drei bisher nominierten Kandidaten zur Disposition. Alles auf Anfang.

„Da ist Gelassenheit angesagt, da ist Sachlichkeit angesagt und eben auch die Überlegung, ob es gelingen kann über ein neues Personalpaket“, sagte Hoffmann der dpa. Der Sommer soll nun den Knoten lösen, so Hoffmanns Ziel und Hoffen – wobei er ausweislich erster Wortmeldungen aus der SPD mit dem Vorstoß womöglich dazu eingeladen hat, eine noch wildere Debatte in Gang zu setzen.

Mehr zu Lage, Kandidaten und Verfahren im Tiefgang. Willkommen am Platz der Republik.

1.

Während Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gestern in Peking höflich für faireren Handel mit China warb, wandte sich die europäische Handelspolitik zuletzt anderswo hin. Die Kommission verhandelt im Namen der EU mit der Regierung Donald Trumps, um angedrohte US-Strafzölle auf europäische Exporte zu verhindern. Darum, nicht um Peking, kümmert sich derzeit auch der mächtige Kabinettschef von der Leyens, Björn Seibert. „Es gibt derzeit sehr intensive technische und politische Kontakte und Gespräche“, sagte von der Leyen in Peking zum Zollkonflikt mit den USA.

Es gibt Bewegung: Die EU‑Mitgliedstaaten haben sich derweil auf ein gemeinsames Vergeltungspaket geeinigt, sollte eine Einigung mit Washington scheitern (mit Ungarn als Gegenstimme). Frankreich und Deutschland haben ihren Disput diesbezüglich beigelegt, spätestens beim Besuch des französischen Präsidenten beim Bundeskanzler am Mittwochabend.

Europa ringt sich zu Einigkeit durch: Das europäische Maßnahmenpaket sieht Zölle auf US-Waren im Wert von 93 Milliarden Euro vor, darunter Flugzeuge, Autos und Autoteile, Orangensaft, Geflügel, Sojabohnen, Stahl, Aluminium, Yachten. Auch Bourbon steht auf der Liste, trotz der Mühen Frankreichs und Irlands, die wiederum US-Rache an Wein und Schnaps fürchten. Die geplanten EU-Gegenmaßnahmen sind milder als das, was Trump androht: Nach Brüsseler Schätzungen wären Waren im Wert von 370 Milliarden Euro betroffen.

Solidarität mit den großen EU-Ländern: Unfaire Praktiken und Marktbarrieren im Handel mit China mögen schmerzen – aber die Wucht der amerikanischen Zolldrohung trifft ins Herz der Exportwirtschaft. Die Vergeltungsmaßnahmen treten nur in Kraft, wenn keine Einigung gelingt.

2.

Bis vor kurzem galt das sogenannte Ruanda-Modell noch als politisch toxisch, rechtlich kaum durchsetzbar und moralisch zweifelhaft: Rückführungsabkommen mit Drittstaaten, verbunden mit der Auslagerung von Asylverfahren oder der Unterbringung abgelehnter Bewerber außerhalb Europas. Doch mittlerweile wird zwischen Kopenhagen und Rom mit bemerkenswerter neuer Ernsthaftigkeit daran gearbeitet.

Modell Dänemark: Auch in Gesprächen zwischen Hauptstädten und der EU-Kommission geht es weniger um das Ob, sondern schon um das Wie. Wie lassen sich solche Drittstaaten-Lösungen juristisch, politisch und operativ tragfähig machen? Besonders sichtbar ist das beim dänischen Modell, das nun zum Schwerpunkt der Ratspräsidentschaft werden soll – Ausgangspunkt: das Treffen der EU-Innenminister diese Woche in Kopenhagen.

Ruanda ist nicht gleich Ruanda. Die britische Variante zielte auf Abschreckung – und scheiterte mit Ansage vor Gericht. Denn ein Ort, der für Migranten so abschreckend sein soll, dass niemand mehr kommt, zugleich aber – fürs Gericht – sicher und menschenwürdig, ist womöglich nur ein feuchter konservativer Traum. Dänemark dagegen geht systemischer vor: Beteiligung der Justiz von Anfang bis Ende, rechtsstaatliche Verfahren, gerichtliche Kontrolle – und realistische Aufnahmepfade für legale Migration. Kein Schockeffekt, sondern ein steuerbares Instrument.

Auch Deutschland denkt inzwischen anders. Die Bundesregierung hat mehrere Weichen gestellt, zeigt sich etwa offen für die Abschaffung des sogenannten Verbindungskriteriums, das bislang eine Abschiebung nur erlaubt, wenn eine persönliche Bindung zum Drittstaat besteht. Die Hürde war vor allem dem Drängen der letzten Bundesregierung geschuldet.

Schwarz-Rot steuert um: Bemerkenswerterweise sogar ohne große moralische Überhitzung. Die dänische Regierung spricht von einem „Paradigmenwechsel“ in der EU. Tatsächlich wächst der Konsens, wie Diplomaten mehrerer Länder und EU-Beamte auf dem Ministertreffen auch konkret beobachteten: Migration nicht mehr nur als humanitäre Aufgabe, sondern als politisch zu steuernde Bewegung.

3.

Wo kein Netz, da kein Staat – und keine stabile Demokratie. Eine neue Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigt: In Regionen mit schlechter Breitbandversorgung erzielt die AfD überdurchschnittlich hohe Wahlergebnisse, zumindest in Westdeutschland, wo der statistische Zusammenhang signifikant ist. Im Osten fällt diese Korrelation schwächer aus, dort überlagern tiefere Brüche das Muster. Jedenfalls: Wo schnelles Internet vorhanden ist, scheint das Vertrauen in die Demokratie stabiler, statistisch gesehen.

Breitband steht für mehr als Technik. Digitale Infrastruktur steht stellvertretend für funktionierende Daseinsvorsorge, wirtschaftliche Anschlussfähigkeit, gesellschaftliche Teilhabe. Wer auf dem Land weder Bus noch Netz hat, verliert das Vertrauen nicht nur in die Politik, sondern womöglich gleich in die Demokratie. Das Wahlverhalten reagiere deutlich auf solche Defizite, heißt es in der Studie, insbesondere dann, wenn sie subjektiv als ungerecht empfunden werden.

Gefühl vs. Messbarkeit: Tatsächlich scheint die subjektive Zufriedenheit mit dem öffentlichen Nahverkehr, der medizinischen Versorgung und lebendigen Ortszentren einen stärkeren Einfluss auf das Wahlverhalten zu haben als objektiv messbare Versorgungsdaten. Das Gefühl, abgehängt zu sein, zählt mehr als statistische Realität. Die AfD profitiert in jenen Regionen besonders, in denen Unzufriedenheit mit staatlicher Präsenz auf Unsicherheit bezüglich der eigenen Zukunftsperspektiven trifft; das gilt im Osten wie im Westen.

Geld und was man daraus macht. Für die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung ist die Studie ein Appell zum Ausbau der Daseinsvorsorge. Das Infrastruktur-Schuldenprogramm der Bundesregierung bietet Gelegenheit dazu – und steigert gleichzeitig die Gefahr kreativer Förderanträge. Die Studie legt auch nahe, dass Geld allein nicht reicht: nicht für den Radweg, fürs Freibad, oder die Buslinie. Sondern dass es darauf ankommt, ob die Menschen Infrastruktur als für ihren Alltag bedeutsam empfinden. Beim Netzausbau scheint das der Fall.

4.

Der „Neue Wehrdienst“, der freiwillig beginnt, muss nicht freiwillig bleiben: Bis 2031 sollen jährlich bis zu 40 000 junge Menschen gewonnen werden, so das Ziel. Um das zu erreichen, gilt ein neues Attraktivitätsversprechen, das laut Kreisen des Verteidigungsministeriums unter anderem beinhaltet: bessere Besoldung, volle Versorgung schon bei kurzer Verpflichtung, Zuschüsse zum Führerschein, Sportcamps, Weiterbildungen – wie einen Drohnenflugschein.

Das Kabinett will Ende August über den Entwurf beraten. Wie lange das Gesetz dann Bestand haben wird, wie schnell sich Realität und Sicherheitslage ändern – das weiß jetzt niemand. Jedes Gesetz entsteht aus seiner Zeit. Die mag sich rasch wandeln, doch aktuell scheint eine verpflichtende Rückkehr zur Waffe politisch wie gesellschaftlich kaum mehrheitsfähig.

Vorerst ist der Dienst freiwillig. Sollte die Freiwilligkeit den Bedarf nicht decken, ist auch eine verpflichtende Heranziehung möglich, so heißt es weiter über die geplante gesetzliche Neuregelung. Der rechtliche Rahmen ist vorhanden: Die Wehrpflicht ist in Deutschland nicht abgeschafft, nur ausgesetzt. Ab 2028 wird eine Musterung für 18-jährige junge Männer verpflichtend.

Kaum ein Vorgang in Berlin verlangt gleichzeitig so viel gegenseitiges Vertrauen, parteipolitische Disziplin und staatsbürgerliches Augenmaß wie die Wahl von Richterinnen und Richtern ans Bundesverfassungsgericht. Und doch ist ausgerechnet dieser sensible Mechanismus zum Symbol dessen geworden, was die Politik gerade nicht sein will: hohes Prinzip, große Worte – und am Ende parteitaktisches Klein-Klein.

Die im Bundestag vorerst gescheiterte Wahl von Günter Spinner, Ann-Katrin Kaufhold und Frauke Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht hat zwar zuletzt weniger Schlagzeilen gemacht. Die Unionsführung hat Fehler eingeräumt, Brosius-Gersdorf sich gegen die Kampagne gegen ihre Person gewehrt.

Doch selbst wenn Union und SPD bis zum Sommerende eine Lösung finden, bleiben aus Sicht von Verfassungsrechtlern zwei Fragen: Wie lassen sich künftig stabile Mehrheiten für Richterwahlen organisieren – und wie kann eine übermäßige Politisierung des Karlsruher Gerichts verhindert werden?

„Wenn es um Personalfragen geht, geht es auch um Gewissensfragen“, erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz nach dem Fehlschlag im Bundestag. In Berlin gilt: Wer sich auf das Gewissen beruft, darf Fraktionsdisziplin ignorieren. Der frühere Verfassungsrichter Peter M. Huber, selbst ehemaliger CDU-Politiker, widerspricht: „Mit Gewissen hat das nichts zu tun, es geht um eine strategisch-politische Personalentscheidung“, sagte er SZ Dossier. „Die Richterwahl zu Gewissensfrage zu erklären, finde ich etwas schief“, sagt auch Staatsrechtlerin Sophie Schönberger von der Universität Düsseldorf. „Wenn man eine Person aus Gewissensgründen ablehnt, klingt das nach Ablehnung aus moralischen oder ethischen Gründen.“

Im Hintergrund steht die wiederkehrende Debatte über die Rolle der Abgeordneten. Artikel 38 Grundgesetz definiert die Abgeordneten als „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Grundsätzlich kann keine Fraktion ihre Mitglieder zu einem Abstimmungsverhalten zwingen. „Aber ohne eine gewisse Fraktionsdisziplin und Arbeitsteilung auf Expertenebene funktioniert Politik nicht“, so Verfassungsrechtler Horst Dreier. Bis 2015 entschied allein der Richterwahlausschuss über Kandidatinnen und Kandidaten. „Wenn das Verfahren noch gelten würde, wären die drei Kandidaten gewählt“, sagt Dreier.

Appelle der Parteispitzen an Abgeordnete gelten als zulässig, selbst deutliche Hinweise auf die Wiederaufstellung zur Wahl. „Diesen Druck muss er aushalten, bis hin zu der Drohung, dass eine erneute Kandidatur für den Bundestag durch seine Widerspenstigkeit gefährdet sei“, heißt es im Grundgesetzkommentar Maunz/Dürig/Klein. Unmittelbarer Zwang, etwa durch Drohungen mit Fraktionsausschluss, sei aber nicht erlaubt.

Bei geheimen Wahlen, wie sie im Bundestag üblich sind, entfällt jeder äußere Druck ohnehin. „Bei geheimen Wahlen gibt es keine Sanktionsmöglichkeiten gegen Abgeordnete“, sagt Schönberger. Huber ergänzt: „Die Stellung der Abgeordneten gegen Regierung und Fraktionsführung zu stärken, ist im Übrigen ein Anliegen des Bundesverfassungsgerichts.“

Huber weist auch auf die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit hin, die ohne breite Zustimmung nicht zu erreichen ist. „Der Vorgang zeigt, dass in der gesamten Wahlperiode die Zwei-Drittel-Mehrheit prekär ist. Das könnte kleineren Gruppen in den Koalitionsfraktionen Blockademöglichkeiten geben“, analysiert Schönberger.

Der Fall Brosius-Gersdorf könnte langfristige Folgen für das Verfahren haben. „Wenn sich jeder angehende Verfassungsrichter einer großen öffentlichen Debatte stellen muss, könnte das den Charakter des Gerichts verändern“, befürchtet Rechtsanwalt Dominik Lück aus Potsdam, der im Deutschen Anwaltverein aktiv ist. Es könne passieren, dass künftig vor allem Kandidaten ohne öffentliches Profil gesucht werden – mit Folgen für die Autorität des Gerichts. „Die Autorität des Gerichts basiert sehr stark darauf, dass es als Institution und nicht über einzelne Richterpersönlichkeiten wahrgenommen wird“, sagt Schönberger. Eine stärkere Personalisierung könne das ändern.

Etwas gelassener sieht es Huber. Es habe immer öffentlich diskutierte Kandidaten gegeben. Der Charme von Karlsruhe liege darin, „dass Richterinnen und Richter ihre Positionen in den Beratungen verändern“. Anhörungen wie in den USA, bei denen sich Kandidaten festlegen müssen, würden diesem Ideal widersprechen.

Horst Dreier, selbst einst SPD-Kandidat und damals am Widerstand der Union gescheitert, verweist auf das größere Bild: Nach Besetzung der drei offenen Stellen ist der Bundestag erst 2029 wieder für Wahlen zum Verfassungsgericht gefragt. Bis dahin ist der Bundesrat am Zug, der die zweite Hälfte der Richterstellen besetzt.

Schon vorher, glaubt Dreier, werde es eine andere Diskussion geben: „Bis dahin wird sich die Frage stellen, ob die derzeitige Verteilung der Vorschlagsrechte zwischen den Parteien noch angebracht ist“, sagt er. Bislang durften Union und SPD jeweils drei, Grüne und FDP einen Richter vorschlagen. Beim nächsten Mal könnte die Lage schon ganz anders aussehen.

von Peter Ehrlich

5.

Schnell und schmutzig: Die Bundesregierung will öffentliche Ausschreibungen beschleunigen – und streicht dafür zentrale Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung. Das geht aus einem aktuellen Referentenentwurf für den „Vergabebeschleunigungspakt“ hervor, der meinem Kollegen Fabian Löhe vorliegt. Er berichtete zuerst in unserem Dossier Nachhaltigkeit.

Nachhaltigkeit tut sich schwer: Ein ganzer Paragraf zur systematischen Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien entfällt im Vergleich zu einem früheren Entwurf. Er sah erstmals verbindliche Vorgaben für nachhaltige Vergabe vor – etwa die verpflichtende Einbeziehung von Lebenszykluskosten oder einen Verweis auf bestehende Regeln zur klimafreundlichen Beschaffung. Auch eine Definition nachhaltiger Beschaffung ist im neuen Entwurf nicht mehr enthalten.

Neuer Fokus: Stattdessen sollen Vergabeverfahren künftig schneller und pragmatischer ablaufen – etwa durch mehr Direktvergaben, verkürzte Fristen und weniger Eignungsnachweise. Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung noch versprochen, die öffentliche Hand zum Hebel für mehr Nachhaltigkeit zu machen.

6.

Keine Klingen: In Baden-Württemberg ist das Mitführen von Messern und anderen Waffen im öffentlichen Nahverkehr ab sofort verboten, wie das Stuttgarter Innenministerium mitteilte. Dies gilt für Busse, Bahnen und Haltestellen im gesamten Land. Ausgenommen sind unter anderem Rettungskräfte, Jäger, Fischer, Sportler und Personen, die sich zur Pflege heimischen Brauchtums bewaffnen.

Der Innenminister ist beeindruckt: Thomas Strobl (CDU) nannte das Verbot laut Mitteilung einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit. Wenn er’s sagt: Wer würde nicht davon ablassen, Menschen zu verletzen oder Schlimmeres, wenn nicht nur die Tat, sondern auch das Werkzeug verboten ist?

7.

Jobs für die meisten: Die Übernahmequote von Auszubildenden in Deutschland ist 2024 auf einen neuen Höchststand gestiegen. 79 Prozent wurden übernommen – 18 Punkte mehr als 2010, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mitteilte. Am höchsten waren die Quoten im Finanz- und Versicherungswesen, im öffentlichen Dienst sowie in Verkehr und Energie. Besonders stark stieg die Übernahme im Erziehungsbereich – dort seien Betriebe laut IAB „häufiger zu Kompromissen bereit“.

Gleichzeitig bleibt der Ausbildungsmarkt angespannt. Die Zahl der abgeschlossenen Verträge sank auf 471 000 und liegt weiter deutlich unter Vorkrisenniveau. Jede dritte Ausbildungsstelle blieb 2024 unbesetzt. Angesichts dieses Missverhältnisses: Besser nicht fragen, welche Kompromisse die 21 Prozent erfordert hätten, die am Ende nicht übernommen wurden.

Wir haben mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Einbürgerung und wir haben einen digitalen Prozess aufgelegt, der für Geschwindigkeit sorgt, aber vor allen Dingen auch für noch mehr Sicherheit.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) versucht wacker Zweifel daran zu zerstreuen, dass seine Stadt ordentliche Verwaltung kann

Pedro Sánchez ist zurück aus Südamerika, wo er beim „Santiago Democracy Summit“ mit linken Amtskollegen tapfer zum Kampf aufrief: gegen Oligarchen, Autokraten, gegen Trump. Auch zu Hause ist die politische Rechte sein liebstes Thema – er als Bollwerk dagegen, so halt die Selbstwahrnehmung.

Seine Regierung hat derweil im Parlament eine weitere Abstimmung verloren – nicht nur gegen die rechte Opposition, sondern auch gegen frühere Partner von Podemos bis Puigdemont. Zwei Jahre nach der Wahl ist Sánchez' Minderheitsregierung zur Hälfte durch, hat seither keinen Haushalt durchgebracht, dafür bröckelnde Mehrheiten und zunehmende innere Erosion.

Jetzt begibt sich der Premierminister in die Sommerpause, in lange Wochen der Ruhe. Politisch betrachtet: eine große Chance auf Vergessen. Regierung und Opposition hoffen gleichermaßen, dass das Meer den Ärger fortspült, die Menschen ans pueblo denken, nicht an Politik. Im September geht es von vorne los. Das ganze Land auf einmal in die Ferien zu schicken, statt sich über Rotation zu zanken – das hat im Süden Europas schon mehr als eine Regierung gerettet.

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