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Briefing

Nachhaltigkeit,

Vergabepaket ohne nachhaltige Beschaffung

Guten Tag. Der Internationale Gerichtshof hat gesprochen – und zwar so deutlich wie nie: Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, Menschen und Ökosysteme vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Wer dabei versagt, kann künftig haftbar gemacht werden.

Das Gutachten aus Den Haag markiert einen Wendepunkt in der internationalen Klimarechtsordnung. Die Richter fordern nicht nur Emissionsminderung, sondern auch konkrete Vorkehrungen zur Anpassung an die Klimakrise – und Entschädigung für Schäden, die dennoch entstehen. Klimaschutz ist keine politische Option mehr, sondern rechtliche Verpflichtung. Die Entscheidung legt zudem nahe, dass Staaten auch Regeln schaffen müssen, um Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen.

Für Industriestaaten wie Deutschland ist das ein Weckruf. Wer hohe Emissionen verursacht, kann sich nicht länger entziehen. Auch wirtschaftliche Interessen rechtfertigen keine Untätigkeit mehr. Ein schneller Ausstieg aus fossilen Brennstoffen wird zur völkerrechtlichen Pflicht.

Der Internationale Gerichtshof verleiht Klimawissenschaft und Klimagerechtigkeit ein schärferes juristisches Fundament – mit Blick auf kommende Klagen, politische Reformen und den nächsten Weltklimagipfel.

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