Sie haben sich ausgiebig beieinander bedankt und einmütig das „vertrauensvolle Verhältnis“ und die „konstruktive Zusammenarbeit“ gelobt: Als Bundeskanzler Friedrich Merz und die aktuellen Vertreter der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), Michael Kretschmer (CDU, Sachsen) und Olaf Lies (SPD, Niedersachsen), gestern mit rund eineinhalb Stunden Verspätung vor die Journalistinnen und Journalisten traten, wollten sie die Sorgen vor einem Bruch zwischen Bund und Ländern beim Thema „Investitionsbooster“ offenbar schnell zerstreuen.
Punkt für die Länder: Die MPs zeigten sich zufrieden, denn der Bund hat „befristete und unmittelbare“ finanzielle Entlastungen für Einnahmeausfälle wegen des geplanten Investitionsprogramms für die Wirtschaft zugesagt, wie es in einem Ergebnisprotokoll heißt, das SZ Dossier vorliegt. Für die Länder ist das ein Erfolg. Schließlich sieht es so aus, als erhielten sie zunächst eine Kompensation für die Steuerausfälle, profitierten hinterher aber trotzdem von möglichen Mehreinnahmen.
Noch offen: Die Details dazu müssen Bund und Länder in den kommenden Tagen noch ausarbeiten. Man wolle am Wochenende weitersprechen, sagte Kretschmer. Bislang ist unklar, ob die Steuereinbußen der Länder und Kommunen vollständig ausgeglichen werden und auf welchem Weg Geld vom Bund fließen soll. Bis zur Beratung des Entlastungspakets am kommenden Donnerstag im Bundestag will die MPK einen fertigen Beschluss vorlegen.
Auf Wiedervorlage: Die Verhandler haben sich daneben eine weitere Hausaufgabe mit auf den Weg gegeben. Damit künftig gilt, wer bestellt, bezahlt, wollen Bund und Länder einen „verständlichen, dauerhaften und überprüfbaren“ Regelmechanismus erarbeiten. So soll sichergestellt werden, dass der Bund einen finanziellen Ausgleich bezahlt, wenn seine Gesetze bei Ländern und Kommunen zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen führen. Geschehen soll das über „die Berücksichtigung von Umsatzsteuerpunkten oder -festbeträgen“.
Arbeit für die Ferien: Die Details soll eine Arbeitsgruppe auf Ebene des Bundeskanzleramtschefs und der Chefs der Staatskanzleien ausarbeiten – und zwar „bis nach der Sommerpause und vor einem weiteren Anwendungsfall“. Dieser Ausgleichsmechanismus soll verhindern, dass Bund und Länder bei jeder einzelnen Maßnahme erneut verhandeln müssen.