Guten Tag. Nachhaltigkeit sieht die kommende Bundesregierung eher im Kontext des Bürokratieabbaus – weniger als Chance für langfristige Wettbewerbsfähigkeit. Diese Linie zieht sich durch den Koalitionsvertrag: „Überbordende Regulierungen“ will Schwarz-Rot sowohl bei der Taxonomie, der Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD, der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD als auch bei dem CO₂-Grenzausgleichsmechanismus CBAM verhindern. Und die Entwaldungsverordnung (EUDR) soll keine Anwendung finden.
Zwar wird das Förderprogramm zur Dekarbonisierung der Industrie, unter anderem durch Klimaschutzverträge, fortgesetzt. Zudem soll der Industriestrompreis – hier legte Friedrich Merz eine Kehrtwende hin – kurzfristig für finanzielle Entlastung von Unternehmen sorgen. Eingebettet in ein Gesamtkonzept für wettbewerbsfähige und saubere Energie ist er jedoch nicht. Und auch die kurzen Absätze zur Kreislaufwirtschaft bleiben ohne konkrete Maßnahmen doch recht vage.
Was die Koalition indes konkret beim deutschen Lieferkettengesetz LkSG, bei CCS und Grünem Stahl plant, haben wir in dieser Ausgabe noch einmal gesondert aufgeschrieben. Und natürlich werden wir diese und weitere Themen, die sich aus dem Koalitionsvertrag ergeben, für Sie auch in den kommenden Wochen begleiten.
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