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Union sieht sich in Asyldebatte im Recht

Die Union hält daran fest, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen – auch nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, mit der ein solches Vorgehen im konkreten Fall für rechtswidrig erklärt wurde. Bundeskanzler Friedrich Merz betonte gestern, die Entscheidung enge die Spielräume zwar möglicherweise noch einmal etwas ein. „Aber die Spielräume sind nach wie vor da. Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können“, ergänzte er. In der schwarz-roten Koalition bahnt sich ein Dissens an.

Zwei Argumentationslinien: Es sind vor allem zwei Begründungen, die von Unionspolitikern genannt werden. „Wir werden es tun, auch um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Lande zu schützen und die Städte und Gemeinden vor Überlastung zu bewahren“, sagte etwa Merz. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte die Berliner Gerichtsentscheidung zur Einzelfallprüfung. Das Gericht hatte die Zurückweisungen hingegen generell für „rechtswidrig“ erklärt.

Volle Rückendeckung: Unions-PGF Steffen Bilger betonte, Dobrindt habe für seine Reaktion die volle Unterstützung der Unionsfraktion. Es sei nicht richtig, wegen einer Eilentscheidung die Politik der Bundesregierung und die im Koalitionsvertrag vereinbarte Linie über den Haufen zu werfen. „Wenn man immer auf die hören würde, die rechtliche Bedenken äußern, dann hätte sich in der Migrationspolitik in Deutschland gar nichts geändert“, sagte Bilger. Vielmehr sei klar gewesen, dass es zu vielen Gerichtsentscheidungen kommen werde.

Keine Überraschung: Es werde auch Entscheidungen geben, wo eine andere Linie erkennbar sein werde. „Wir sind schon überzeugt, dass die Linie des Bundesinnenministers wirklich gut begründet ist, auch rechtlich gut begründet“, betonte Bilger. „Da haben wir auch die Hoffnung, dass ein anderes Gericht beim ähnlichen Fall anders entscheiden würde.“ CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sagte, man brauche vielmehr „eine grundsätzliche Entscheidung durch ein Obergericht“, die Rechtssicherheit schaffe

SPD-Spitze formuliert vorsichtig Kritik: Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte gestern: „In einem Rechtsstaat wie Deutschland muss sich selbstverständlich auch die Regierung an Gerichtsentscheidungen halten.“ Sie sagte aber auch, dass das Verwaltungsgericht Berlin die Frage noch nicht abschließend geklärt habe. Der SPD-Fraktionsfraktionsvorsitzende Matthias Miersch sagte, man müsse die Entscheidung des Gerichts „sehr, sehr ernst nehmen“. Er gehe jedoch davon aus, dass man im Zusammenspiel von Innen- und Justizministerium zu einer rechtssicheren Lösung komme.

Was aus Sicht von Miersch nicht passieren darf: Dass die ungeklärte Rechtslage auf dem Rücken der Grenzpolizistinnen und -polizisten ausgetragen werde.