Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis sei nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar, begründet der Verfassungsschutz seine Entscheidung. „Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.“ In die Prüfung seien auch die Landtagswahlkämpfe im vergangenen Jahr sowie der Wahlkampf zur Bundestagswahl eingeflossen. Auch die Neustrukturierung des Verhältnisses zur Jugendorganisation Junge Alternative (JA) sei berücksichtigt worden.
Gutachten unter Verschluss: 1100 Seiten lang ist das Gutachten. Öffentlich ist es aber nicht. Es liste ein ganzes Konvolut aus Aussagen und Posts auf, die beweisen sollen, dass die gesamte AfD inzwischen rechtsextremistisch und damit verfassungsfeindlich agiere, schreibt Markus Balser in der SZ. Demnach enthalte das Gutachten auch Aussagen von den Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla. Auch der gesamte Bundesverband und Mitglieder des Bundesvorstands würden genannt. Parteichefin Weidel werde etwa mit einer Rede in Werder an der Havel im vergangenen Jahr zitiert. Da sagte sie: „Das Herumgemessere, die Vergewaltigungen“, seien Phänomene, „die völlig neu sind in unserem Land“. Weidel sprach von einem „Glaubenskrieg gegen die deutsche Bevölkerung“.
Was darf der Verfassungsschutz jetzt? Bislang war die AfD ein sogenannter Verdachtsfall. Der Verfassungsschutz konnte bereits nachrichtendienstliche Mittel nutzen, um die Partei zu beobachten – also V-Leute einsetzen oder Personen observieren. Auch Bild- und Tonaufnahmen waren möglich. Dabei muss allerdings immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Durch die Hochstufung stehen den Verfassungsschützern nicht wirklich mehr Instrumente zur Verfügung, die Schwelle für den Eingriff sinkt aber.
Wie reagiert die AfD? Die AfD teilte gestern mit, sie habe das Bundesamt für Verfassungsschutz am Freitagnachmittag abgemahnt und aufgefordert, sich bis heute 8 Uhr zu verpflichten, die AfD nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen. Sollte der Verfassungsschutz eine entsprechende Erklärung nicht „rechtzeitig unterzeichnet“ vorlegen, will die AfD klagen. Die Klage sei bereits vorbereitet, heißt es von der AfD.
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