Das Bundeskriminalamt hat vergangenes Jahr in 482 Fällen die Entfernung terroristischer Online-Inhalte durch Anbieter von Hostingdiensten angeordnet – deutlich häufiger als 2023 (249 Entfernungsanordnungen). Das geht aus einem gestern veröffentlichten Transparenz- und Monitoringbericht der Bundesnetzagentur hervor.
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