Wie zu erwarten war, liegt im Papier der AG Arbeit und Soziales noch einiges im Argen – schließlich ist dies einer der Bereiche, in denen die Interessen der künftigen Koalition naturgemäß auseinanderlaufen: Zwar gibt es zahlreiche Themen, bei denen sich die Verhandlerinnen und Verhandler bereits einig werden konnten, aber viele Stellen im Dokument stehen weiter in Rot oder Blau.
Wo Einigung besteht: Die Anwerbung von Fachkräften und die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen sind zwei der wichtigsten Punkte für den Arbeitsmarkt und stehen gleich zu Anfang des Papiers. So soll eine zentrale IT-Plattform für ausländische Fachkräfte geschaffen werden. Außerdem soll die Geringverdienerförderung verbessert und die betriebliche Altersvorsorge leichter zugänglich gemacht werden. In Sachen Inklusion soll das Behindertengleichstellungsgesetz ausgebaut werden.
Es weht jetzt ein kälterer Wind. Das bisherige Bürgergeldsystem soll zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende umgestaltet werden, da ist man sich einig. „Jede arbeitslose Person hat sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen“, heißt es im Papier. Sanktionen sollen nach dem Willen von Schwarz-Rot künftig „schneller, einfacher und unbürokratischer“ durchgesetzt werden können. Dabei soll jedoch die besondere Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen berücksichtigt werden. Künftig soll zudem die Höhe des Schonvermögens an die Lebensleistung gekoppelt werden, zudem wird die Karenzzeit für Vermögen abgeschafft.
Wo es noch knirscht: In Sachen Tarifbindung sind sich die künftigen Partner noch uneins. So will die SPD ein arbeitsrechtliches Verbandsklagerecht für Gewerkschaften; die Union hingegen will, dass das Tariftreuegesetz erst ab einem Auftragsvolumen über 250 000 Euro zur Anwendung kommt. CDU und CSU wollen zudem „die Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch regeln“ – die Sozialdemokraten hingegen eine „gesetzliche Regelung der elektronischen Arbeitszeiterfassung“.