Übernächste Woche tritt die neue Verpackungsverordnung der EU in Kraft, verbindlich wird die sogenannte PPWR ab Sommer 2026. Damit haben Unternehmen nur noch knapp anderthalb Jahre Zeit, ihre Prozesse entsprechend anzupassen. So sind unter anderem Kennzeichnungspflichten über die Recyclingmöglichkeiten vorgesehen, ein PFAS-Verbot bei Lebensmittelverpackungen sowie neue Berichtspflichten in Form von technischen Dokumentationen. Ab 2030 kommen auch Rezyklatquoten und Einweg-Beschränkungen hinzu.
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