Carbon Capture and Storage (CCS) bleibt in Deutschland vorerst rechtlich verboten. Die Novelle des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes, die die Technologie zur Abscheidung und zum Transport von CO₂ in Deutschland rechtlich ermöglicht, hat zwar die zuständigen Ausschüsse und den Bundestag in erster Lesung passiert. Doch sie fehlt auf der Tagesordnung für die letzte Sitzungswoche vor der Wahl. Die Fraktionen von SPD und Grünen stören sich unter anderem daran, dass die CO₂-Abscheidung auch an Gaskraftwerken zulässig sein soll. Union und FDP dagegen hatten Zustimmung signalisiert.
Weiterlesen?
Starten Sie ein Probeabo, um die vollständigen Inhalte des Dossiers Nachhaltigkeit zu lesen.
Jetzt vier Wochen kostenlos testenHaben Sie bereits einen Account? Dann loggen Sie sich ein.
Ihr persönlicher Kontakt

Neelam Cartmell
+49 160 925 27178
Nico Kreuzpointner
+49 151 20 64 94 90Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@sz-dossier.de.