Heute geht es um die juristischen Konsequenzen eines gigantischen Datenlecks. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt über die Klagen zweier Nutzender, die „immateriellen Schadenersatz“ fordern, also eine Art Schmerzensgeld, weil unbekannte Cyberkriminelle vor gut drei Jahren private Daten aus 533 Millionen Facebook-Accounts weltweit eingesammelt haben, davon sechs Millionen in Deutschland – Mailadressen zum Beispiel und vor allem Handynummern. Wolfgang Janisch, der justizpolitische Korrespondent der SZ in Karlsruhe, berichtet.
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