Das Bundeskabinett hat gestern Leitlinien der E-Gesetzgebung beschlossen. Damit soll der Gesetzgebungsprozess digitaler, übersichtlicher und transparenter werden. Der Plan ist es, auf einer gemeinsamen Plattform zu arbeiten. Sprich: shared documents für das Schreiben von Gesetzen zu nutzen. Das System betrifft die Haus- und Ressortabstimmung (HRA), die Zustellung zum Planungs- und Kabinettmanagementprogramm (PKP), einen Editor und die Zustellung zur E-Verkündung. Das Eckpunktepapier liegt meinem Kollegen Matthias Punz vor.
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