Tiefgang
US-Behörden wollen gegen AI-Washing vorgehen
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Es ist einer der ersten Fälle seiner Art, der einige Unternehmen in den Vereinigten Staaten aufgeschreckt hat. Die US-Börsenaufsicht SEC hat kürzlich zwei Anlageberater wegen „falscher und irreführender Angaben“ angeklagt. So alltäglich der Vorwurf klingt, so ungewöhnlich ist jedoch, worüber die Unternehmer getäuscht haben sollen: über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Die Berater hätten suggeriert, sie würden „KI auf bestimmte Weise einsetzen, obwohl das gar nicht der Fall war“, erklärte der SEC-Vorsitzende Gary Gensler. Geht es nach dem Behördenchef, dürften noch viele Anklagen folgen. Die USA wollen künftig entschieden gegen irreführende KI-Werbung vorgehen. Darin sind sich Börsenaufsicht, Verbraucherschutzbehörde und das Justizministerium einig. Für Fälle wie die der Anlageberater hat sich inzwischen ein eigener Begriff etabliert. Beobachtende nennen es AI-Washing – in Anlehnung an Greenwashing, bei dem Unternehmen falsche Behauptungen über Umweltvorteile aufstellen. Schon jetzt haben US-Behörden verschiedenste Möglichkeiten, gegen KI-Täuscher vorzugehen, erklären Experten. Fraglich bleibt aber, ob sie mit den schnellen Entwicklungen der Branche mithalten können. Aus Sicht von Bernard Marr stelle AI-Washing ein ernstes Problem für Verbraucher und Anleger dar. Der renommierte Bestsellerautor berät Firmen und Regierungen bei deren KI-Strategie. Täuschen Unternehmen über ihre KI-Fähigkeiten, könne dies zu falschen Kaufentscheidungen und einem allgemeinen Misstrauen in die tatsächlichen Fähigkeiten von KI führen, beklagte Marr gegenüber SZ Dossier. Schlimmer noch: „Weil sich KI stetig weiterentwickelt, dürfte die Versuchung für Unternehmen noch zunehmen, KI als Marketing-Schlagwort zu nutzen.“ Die Regulierungsbehörden müssten ihre Bemühungen verstärken, um irreführende Praktiken zu unterbinden, forderte Marr. Am Problembewusstsein mangelt es in den Behörden jedenfalls nicht. Schon im Februar hatte die SEC vor den Gefahren durch AI-Washing gewarnt. Deren Chef Gensler geht es dabei vor allem um Anlegertäuschung. „Wir haben immer wieder gesehen, dass neue Technologien, die auf den Markt kommen, bei Aktionären Begeisterung auslösen“, sagte er bei einer Rede vor Yale-Studenten. Gleichzeitig würden sie aber auch jene, die diese neuen Technologien nutzen wollen, zu falschen Behauptungen verleiten.
„Wir haben immer wieder gesehen, dass neue Technologien, die auf den Markt kommen, bei Aktionären Begeisterung auslösen.“
SEC-Chef Gary Gensler bei einer Rede vor Yale-Studenten
Die Börsenaufsicht ist nicht die einzige Behörde, die ein striktes Vorgehen angekündigt hat. Auch die Verbraucherschutzbehörde FTC warnt Unternehmen vor falschen Versprechungen. „Wenn Sie glauben, dass Sie mit unbegründeten Behauptungen davonkommen, Ihr Produkt sei KI-fähig, dann täuschen Sie sich“, adressierte der zuständige Jurist, Michael Atleson, in einem Beitrag an die Wirtschaft. Zuletzt ist die FTC bereits gegen drei Unternehmen vorgegangen, die die Infrastruktur für angeblich KI-gestützte Online-Shops bereitstellen. Und auch das US-Justizministerium hat das Phänomen auf dem Radar. Die Juristinnen und Juristen wollen künftig besonders auf Tech-Startups schauen, die Investoren vor dem Börsengang mit falschen KI-Angaben betrügen. So hat es Ismail Ramsey, der oberste Staatsanwalt in San Francisco, vor wenigen Wochen gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärt. „Diese Betrugsmaschen nach dem Motto ‚Fake it till you make it‘ untergraben die Integrität der öffentlichen und privaten Finanzmärkte“, sagte er. Aus Sicht von Experten sind die Behörden durchaus schlagkräftig. „Die FTC kann im Rahmen ihres Mandats zum Verbraucherschutz vor unlauteren oder betrügerischen Praktiken gegen Unternehmen vorgehen“, erklärte James Briggs gegenüber SZ Dossier. Der Unternehmer ist Gründer der Vermittlungsplattform AI Collaborator aus Los Angeles, die Unternehmer mit KI-Startups zusammenbringen will. Bereits vor drei Jahren hat die FTC eigene Richtlinien für den Umgang mit KI aufgestellt. Wer diese missachtet und Verbraucher in die Irre führt, muss mit Strafen rechnen. So sieht es Abschnitt 5 des Federal Trade Commission Acts vor.
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