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Tiefgang

Sechs Antworten zur Zukunft der elektronischen Patientenakte

Lesedauer: 5 Min.

Die Bevölkerung werde die Vorzüge der elektronischen Patientenakte „sehr schnell kennenlernen“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gestern bei einem Presseseminar in Berlin. Noch wird es aber ein halbes Jahr bis zum Start seines größten Digitalvorhabens dauern. Lauterbachs Vision der E-Akte „für alle“ ist ihrer anfänglichen Realität weit voraus. Ihm schwebt ein KI-System vor, das auf Grundlage der E-Akte wie ein digitaler „Begleitarzt“ funktionieren soll.

Seit Anfang 2021 kann man in Deutschland zwar bereits eine E-Akte beantragen. Weil die Registrierung aber relativ kompliziert ist und der Mehrwert der E-Akte bislang gering war, besitzen nur sehr wenige Menschen eine elektronische Patientenakte (ePA). Künftig sollen alle gesetzlich Versicherten, die nicht widersprechen, eine digitale Akte bekommen. Bis 2025 sollen dann laut der Digitalstrategie seines Ministeriums 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine elektronische Patientenakte verfügen.

Wann kommt die E-Akte? Der Start ist im Digitalgesetz für den 15. Januar 2025 festgelegt. Sebastian Zilch, Unterabteilungsleiter beim Bundesgesundheitsministerium, dämpfte gestern aber die Erwartung. Da mehrere Millionen Akten angelegt werden müssten, werde die elektronische Patientenakte zum Starttermin „nicht mit einem Fingerschnippen“ für alle verfügbar sein. Stattdessen soll die digitale Akte zunächst in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg erprobt, vier Wochen später dann bundesweit ausgerollt werden. In den vergangenen Monaten hatten insbesondere Vertreterinnen der Industrie die vom Ministerium gesetzte Frist als zu kurz kritisiert.

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