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Tiefgang

„Noch ganz am Anfang“: Datenzugang unter dem DSA

Lesedauer: 6 Min.

Sogenannte „sehr große Online-Plattformen“ (VLOP) und „sehr große Online-Suchmaschinen“ (VLOSE) haben unter dem europäischen Digital Services Act (DSA) verschiedene Pflichten. Darunter laut Artikel 40 die Bereitstellung bestimmter Daten – für den Digital Services Coordinator (DSC), dessen Rolle in Deutschland die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernommen hat. Aber auch für Forschende, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen, wie etwa „unabhängig von kommerziellen Interessen“ zu sein. Doch bei diesem Aspekt gibt es noch Schwierigkeiten, kritisieren Forschende.

„Plattformen gibt es eigentlich nur, weil wir aktiv Content generieren, aber gleichzeitig haben wir nur wenig Einblick, wie Algorithmen der Plattformbetreiber unseren Alltag beeinflussen“, sagte Aurelia Tamò-Larrieux, Associate Professorin an der Fakultät für Jura der Universität Lausanne. „Wenn wir wollen, dass unsere Internetökonomie weiterhin so stark durch aktive Gemeinschaften geprägt bleibt, dann müssen wir den Communities und Forschern, die dazu beitragen wollen, inklusive, faire, und sichere Architekturen zum Wohle der Gemeinschaft zu bauen, auch Mittel in die Hand geben, um Transparenz und Rechenschaft zu verlangen“, sagte sie.

Ob sich in dieser Hinsicht durch den DSA die Bedingungen verbessert haben, müsse sich erst noch zeigen, sagte Tamò-Larrieux. „Viele Forscher arbeiten zurzeit an Datenzugangsanfragen und wir stehen alle vor der gleichen Herausforderung: Wie erhalten wir in der Praxis Zugang zu qualitativ hochwertigen Daten, mit denen wir gesellschaftlich wichtige Fragen beantworten können?

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