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Tiefgang

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für alle

Lesedauer: 5 Min.

E-Mails und Chats könnten bald gesetzlich deutlich besser vor unerwünschtem Mitlesen geschützt sein. Im Koalitionsvertrag hatte die Ampel ein Recht auf Verschlüsselung verankert. SZ Dossier liegt nun der entsprechende Referentenentwurf vor, der gestern Nachmittag in die Ressortabstimmung ging und ein Recht auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorsieht. Der Entwurf kommt aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), konkret geht es um eine Änderung des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG).

Damit sollen sogenannte nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste dazu verpflichtet werden, ihre Dienste mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anzubieten oder zumindest keine technischen Hürden einzubauen, wenn Nutzerinnen und Nutzer Tools integrieren wollen, die sie sicherstellen. Davon betroffen sind zum Beispiel E-Mail-Dienste, Messengerdienste und Chat-Programme. Nicht betroffen sind Videokonferenzen oder Webinare, in diesem Bereich sei das Ganze „technisch nicht möglich“. Das BMDV bezieht sich in diesem Punkt auf Erkenntnisse des Bundeskartellamts.

Bisher können viele dieser Nachrichteninhalte theoretisch von den Anbietern oder Dritten mitgelesen werden. Anders ist es bei bereits Ende-zu-Ende verschlüsselten Messengerdiensten wie Whatsapp oder Signal. Bei diesen können Unternehmen lediglich die Metadaten einsehen, also wer wann mit wem kommuniziert hat, nicht aber, was der Inhalt dieser Gespräche ist.

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